Private Krankenversicherung
Gesetzliche oder private Krankenkasse?
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, wobei es zwei grundsätzlich unterschiedliche Versorgungssysteme gibt. Nur die Arbeitnehmer und Angestellten, die mit ihrem Bruttojahresverdienst über einer bestimmten Versicherungspflichtgrenze liegen (2009 sind das 48600 €) und alle übrigen Bürger dürfen sich in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Während die Leistungen aller Gesetzlichen Krankenversicherungen in einem Leistungskatalog festgelegt sind und in der Regel nur Basisversorgung enthalten, bestimmt der Privatpatient selbst welche Leistungen er zu welchen Bedingungen versichern möchte. Damit ist das Leistungsspektrum einer Privaten Krankenversicherung wesentlich umfangreicher als das der GKV.
Die Beträge variieren stark in der privaten Krankenversicherung
Der Versicherungsbeitrag ist einkommensunabhängig und richtet sich nach den gewünschten Leistungen und Behandlungsmethoden, nach dem Eintrittsalter bei Vertragsbeginn und den jeweiligen Bedingungen des Versicherers. Gleiche Leistungen können unterschiedlich hohe Beiträge bedeuten, so dass ein Versicherungsvergleich immer sinnvoll ist. Innerhalb der Privaten Krankenversicherung kann bis 55 Jahre immer gewechselt werden. Es ist jedoch kaum sinnvoll, weil durch das neue höhere Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Probleme der Beitrag fast immer höher sein wird.
Trotz finanzieller Probleme in der privaten Krankenversicherung
Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur GKV ist kaum noch möglich. Eine Ausnahme besteht bei Harz IV. Bei finanziellen Problemen bieten die Privaten Krankenversicherungen Basistarife an, wohin der Versicherungsnehmer wechseln kann. Die Leistungen entsprechen in etwa der GKV.
Vorzüge durch die private Krankenversicherung
Im Gegensatz zur GKV zahlt der Privatpatient beim Arzt, oder im Krankenhaus seine Leistungen erst einmal selbst. Je nach abgeschlossenem Tarif erhält er dann von der Privaten Krankenversicherung eine Rückerstattung. Mitglieder von Privaten Krankenversicherungen werden fast bei allen Ärzten bevorzugt behandelt und bekommen ihre Termine in der Regel ohne Wartezeiten, während der Kassenpatient für bestimmte Facharzttermine oft Monate warten muss.