Riester Rente
Die Riester Rente im Überblick
Die Riester Rente ist eine durch Zulagen vom Staat geförderte privat finanzierte Rentenform, die auch durch Sonderabzugsmöglichkeiten gefördert werden kann. Diese spezielle Förderung wurde erst möglich, nachdem das Altersvermögensgesetz in Deutschland eingeführt worden ist. Die Bezeichnung dieser Altersvorsorgeform geht auf ihren Macher Herrn Walter Riester, ehemals Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in Deutschland, zurück. Er hat damals die Förderung der freiwilligen Vorsorge für das Alter durch die entsprechende Altersvorsorgezulage vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde aus Anlass der anstehenden Reform zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 eingebracht. Hierbei wurde dementsprechend das Nettorentenniveau eines Rentners von 20 % auf 67 % angepasst.
Die Besonderheiten der Riester Rente
Besonderheiten der Riester Rente sind ganz sicher, dass das Guthaben auf einem sogenannten Riester Sparkonto als pfändungssicher gilt. Weiterhin muss vom Anbieter gewährleistet werden, dass die eingezahlten Beträge seit Beginn des Auszahlungszeitpunktes garantiert sind. Auch können bis 50.000 Euro aus den Einlagen eines Riester Vertrages zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Diese Beträge können auch zinslos entnommen werden, was sich als ein weiterer Vorteil der Riester Rente darstellt. Allerdings sollte man hierbei bedenken, dass die Beträge nach 2 Jahren in gleich hohen Raten wieder in den Riester Vertrag zurückgezahlt werden müssen. Die Raten der Rückzahlung werden dann aber nicht mehr gefördert. Um jedoch weiter in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, müssen dann zusätzliche Sparleistungen erfolgen. Alles Kapital, welches sich in einem angesparten Riester Vertrag momentan befindet, bleibt auch bei einer entstandenen Arbeitslosigkeit völlig unberührt.
Tarif- und Anbieterwechsel bei der Riester Rente
Das gesamte Kapital kann aber auch auf einen völlig anderen Tarif bei ein und demselben Anbieter allerdings übertragen werden. Es ist auch möglich, das angesparte Kapital gebührenpflichtig auf einen leistungsstärkeren Anbieter zu übertragen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass auch weniger Kapital angespart werden kann. Die Gründe für ein geringes vorhandenes Kapital können mitunter auch sein, dass schon Provisionen oder Abschlusskosten vom Kapital entnommen wurden, aber auch die schlechten Kursentwicklungen der Fonds.